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Sehr geehrte Damen und Herren...

wir möchten Sie über folgende Punkte bezüglich Foto-, Video- und Filmaufnahmen bei unseren Veranstaltungen (insbesondere der Mitgliederversammlung) informieren

Foto-, Video- und Filmaufnahmen werden zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation gemacht.

Das Material wird sowohl in analoger als auch in digitaler Form für die Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation verwendet.

Rechtsgrundlage für diese Aufnahmen ist das berechtigte Interesse des OSTBEVERNER VVaG an der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Fotos und Filmaufnahmen werden in der Regel ein Jahr nach der Veranstaltung gelöscht.

Werden die Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation (z.B. in Broschüren oder auf der Website) verwendet, können sie länger aufbewahrt werden.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 GDPR.

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Montag - Donnerstag : 9:00 - 17:00 Uhr,
                         Freitag : 9:00 - 12:30 Uhr
...oder nach Vereinbarung :-)
Öffnungszeiten
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